bauliche Anlage
Erklärung und Definition in der DDR
Bauliche Anlagen sind Verkehrs-, Tief- und Wasserbauten, Meliorationen und alle sonstigen Bauwerke, die nicht zu den Gebäuden zählen.
Bauliche Anlagen können unterirdisch, auf oder über der Geländeoberfläche angeordnet werden.
vgl.dazu DDR-Standard: TGL 7798
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