BauNVO Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung BauNVO   Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung (§ 1 – § 15) § 1    Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als 1.    Wohnbauflächen    (W) 2.    gemischte Bauflächen    (M) 3.    gewerbliche Bauflächen    (G) 4.   […]

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BauGB-MaßnahmenG Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz

Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz BauGB-MaßnahmenG   ERSTER TEIL: Einzelne Vorschriften (§ 1 – § 10) § 1 Grundsätze der Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan (1) Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch soll einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden. In Gemeinden mit einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung soll bei der Aufstellung,

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Baugesetzbuch (BauGB)

Baugesetzbuch (BauGB) Erstes Kapitel:  Allgemeines Städtebaurecht (§ 1 – § 135) Erster Teil: Bauleitplanung (§ 1 – § 13) Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§ 1 – § 4c) § 1    Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses

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ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Erster Abschnitt:    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung Erster Titel:    Allgemeine Vorschriften § 1 [Zuständiges Gericht] (1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch

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Dachdeckenelemente in der DDR

HP-Dachschalenträger – Dachdeckenelemente in der DDR Hyperbolische Dachschalenträger     HP-Dachschalenträger sind großflächige zur Querachse oder zur Quer- und Längsachse gekrümmte Dachdeckenelemente aus Stahl- oder Spannbeton. Zur Querachse gekrümmt, mit trapezförmigen Steg und zweiseitigem Dachüberstand.           Baustoffe nach TGL:   Beton nach TGL 0-1045, B300 bzw. B450 Stahl für Bewehrung nach

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist eine Verordnung in Deutschland, die im Jahr 2010 in Kraft getreten ist. Die ImmoWertV regelt die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Die Ermittlung des Verkehrswerts ist wichtig für die Bewertung von Immobilien

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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind in Deutschland ein wichtiges Instrument bei der Wertermittlung von Grundstücken. Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für unbebaute Grundstücke in einem bestimmten Gebiet an. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in den einzelnen Bundesländern ermittelt. Die Gutachterausschüsse sind unabhängige Behörden, die für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und Immobilien zuständig

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Thüringer Bauordnung ThürBO

th-bo Thüringer Bauordnung (ThürBO) Freistaat Thüringen Thüringer Bauordnung (ThürBO)*) Vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49) Inhaltsübersicht Erster Teil – Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffe § 3 Allgemeine Anforderungen Zweiter Teil – Das Grundstück und seine Bebauung § 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden § 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

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Bauordnung Sachsen-Anhalt BauOLSA

lsa1-bo Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) Sachsen-Anhalt Bekanntmachung der Neufassung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt Vom 10. September 2013 (GVBl. S. 440) Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Rege- lung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung vom 26. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 356, 438) wird

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